Arbeitsrecht

Eine weitere Stärke von Herrn Köstler ist das Arbeitsrecht. Dies regelt zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht) sowie zum anderen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht). Hier steht er Ihnen mit seinem Fachwissen, insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich. Da an einem Job fast immer eine Existenz hängt, versucht Herr Köstler mit ganzer Kraft, für seine Mandanten das Maximum zu erreichen.